EP-Bericht über Datentransfers in die USA

Die Abgeordneten sind der Meinung, dass die EU keine neuen Angemessenheitsentscheidungen mit Drittstaaten treffen sollte, ohne die Auswirkungen früherer Urteile des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) zu berücksichtigen. Die Kommission hat in der Vergangenheit bereits zweimal - im Oktober 2015 mit der Safe Harbour-Regelung und im Juli 2020 mit der Privacy Shield-Regelung - entschieden, dass die Regelungen zur Übermittlung personenbezogener Daten zwischen der EU und den USA nicht mit der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) konform sind, und damit frühere Entscheidungen der Kommission für ungültig erklärt. Darüber hinaus zeigen die Abgeordneten des LIBE-Ausschusses auch mit dem Finger auf die verschiedenen nationalen Datenschutzbehörden - angeführt von der irischen Datenschutzbehörde -, die es nach Ansicht der Abgeordneten versäumt haben, sinnvolle Abhilfemaßnahmen zu treffen. Über die nächsten Schritte wird der Entwurf einer nicht-legislativen Entschließung in einer der nächsten Plenarsitzungen des Parlaments debattiert und abgestimmt werden.

Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.europarl.europa.eu/news/en/press-room/20210419IPR02311/data-protection-meps-call-for-clear-guidelines-on-data-transfers-with-the-us