EP-Berichterstatterin legt Entwurf zum DSA vor

Aufbauend auf diesen Prinzipien will die Kommission klarere und modernere Regeln bezüglich der Pflichten von Online-Plattformen, einschließlich der in der EU tätigen Nicht-EU-Plattformen, sowie ein effektiveres Governance-System schaffen, um sicherzustellen, dass die Regeln im gesamten EU-Binnenmarkt korrekt durchgesetzt werden. Die Kommission plant, die Verantwortlichkeiten digitaler Dienste besser zu definieren, um klarere, strengere und harmonisierte Regeln für Zuständigkeiten festzulegen.

Ende Mai 2021 hat die zuständige Berichterstatterin Christel Schaldemose (DK, S&D) aus dem federführenden Binnenmarktausschuss des Europäischen Parlaments nun ihren Berichtsentwurf zu diesem Vorschlag vorgelegt.

Die EU-Kommission hatte gemäß der HDE-Forderung von einer umfassenden Plattformhaftung abgesehen. Die Berichterstatterin legt dagegen nun drastische Verschärfungen vor, insbesondere in den Bereichen Verbraucherschutz, Sorgfaltsplichten und personalisierte Werbung, die weit über das Ziel hinausschießen und teilweise schlicht deplatziert sind. Das weit verbreitete Modell des vergleichsweise niederschwelligen Verkaufs über Online-Marktplätze würde dadurch für alle Beteiligten stark eingeschränkt, denn auch die Plattformhändler müssten mit zusätzlichen Belastungen rechnen, z.B. bei der Übermittlung von detaillierten Produktinformationen an die jeweilige Plattform. Plattformen würden gezwungen ihre Händler - und zwar nicht nur jene aus EU-Drittstaaten -  deutlich rigoroser zu überprüfen und illegale Produkte deutlich vehementer zu sperren, um nicht selbst zur Verantwortung gezogen zu werden – mit den zu erwartenden „Kollateralschäden“. Der ursprüngliche Kommissionvorschlag, welcher noch sichtbar an einem Ausgleich der Interessen zwischen Plattformen und Händlern/Nutzern interessiert war, gerät mit diesem Berichtsentwurf völlig aus der Balance.

Der vorgelegte Berichtsentwurf soll am 21. Juni 2021 im EP-Ausschuss diskutiert werden, bis zum 1. Juli 2021 können Änderungsanträge eingereicht werden. Die Annahme des Berichts im Binnenmarktausschuss ist für November 2021 vorgesehen. Es bestehen also realistische Chancen, dass das Parlament bis Ende des Jahres zu einer Verhandlungsposition für den Trilog kommt. Währenddessen hat die portugiesische Präsidentschaft im Ministerrat lediglich einen Fortschrittsbericht vorgelegt. Ab Juli 2021 wird sich daher die slowenische Ratspräsidentschaft darum bemühen, sich auf einen gemeinsamen Text zu einigen.