Kommission veröffentlicht erste Ergebnisse der Sektoruntersuchung zum Internet der Dinge

Aus dem vorläufigen Bericht geht hervor, dass das Internet der Dinge für Verbraucher zwar noch ein relativ neues Gebiet ist, aber rasch wächst und immer mehr Teil unseres Alltags wird. Darüber hinaus gibt es einen Trend zu einer wachsenden Verfügbarkeit und Verbreitung von Sprachassistenten als Benutzerschnittstellen.

Was die Wettbewerbssituation anbelangt, so beklagten viele Befragten, dass es schwierig sei, mit vertikal integrierten Unternehmen zu konkurrieren, die ihre eigenen Ökosysteme aufgebaut haben (wie etwa Google, Amazon oder Apple). Da diese Akteure die gängigsten Betriebssysteme für intelligente und mobile Geräte sowie die führenden Sprachassistenten bereitstellen, bestimmen sie, wie intelligente Geräte und Dienste in ein IoT-System für Verbraucher eingebunden werden können. Die Befragten äußerten in diesem Zusammenhang Bedenken hinsichtlich bestimmter Ausschließlichkeits- und Kopplungspraktiken im Zusammenhang mit Sprachassistenten.

Den Befragten zufolge geben das Vorherrschen proprietärer Technologien, die mitunter zu „De-facto-Standards“ führten, sowie die technologische Fragmentierung und das Fehlen gemeinsamer Standards Anlass zu Bedenken in Bezug auf die mangelnde Interoperabilität im Bereich des Internets der Dinge für Verbraucher. Konkret hätten bestimmte Anbieter von Sprachassistenten und Betriebssystemen die einseitige Kontrolle über Interoperabilitäts- und Integrationsprozesse und könnten daher die Funktionen intelligenter Geräte beschränken, sodass diese gegenüber ihre eigenen benachteiligt würden.

Der vorläufige Bericht über die Ergebnisse der Sektoruntersuchung wird nun für einen Zeitraum von zwölf Wochen, also bis zum 1. September 2020, einer öffentlichen Konsultation unterzogen, in deren Rahmen Betroffenen Stellung nehmen, zusätzliche Informationen übermitteln und etwaige weitere Problembereiche melden können. Die Kommission plant, den Abschlussbericht schließlich in der ersten Jahreshälfte 2022 zu veröffentlichen. Die Analyse soll dann in zukünftige Durchsetzungs- und Regulierungsmaßnahmen einfließen.

Den Bericht und weitere Informationen finden Sie hier: https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/ip_21_2884