Europäische Kommission gewährleistet Datenübermittlung nach Großbritannien

Beide Beschlüsse sind am selben Tag in Kraft getreten. Personenbezogene Daten können nun ungehindert aus der Europäischen Union in das Vereinigte Königreich fließen. Dort gelte für sie ein Schutzniveau, das dem Schutzniveau, das gemäß EU-Recht garantiert wird, der Sache nach gleichwertig ist. Die Geltungsdauer der Beschlüsse ist auf vier Jahre begrenzt.

Weitere Informationen finden Sie hier: https://ec.europa.eu/germany/news/20210628-personenbezogene-daten-eu-uk_de