HDE legt Stellungnahme zur Vertikal-Gruppenfreistellungsverordnung vor

Interessierte Parteien konnten ihre Kommentare zu den beiden Entwürfen bis zum 17. September 2021 bei der GD Wettbewerb einreichen. Die neuen Vorschriften sollen bis Ende des Jahres finalisiert werden und am 1. Juni 2022 in Kraft treten. Sie sollen bis zum 31. Mai 2034 gelten.

Der HDE ist der Ansicht, die derzeitigen Vorschriften wirkten sich grundsätzlich positiv aus, insbesondere durch die Erhöhung der Rechtssicherheit für gängige Kategorien von vertikalen Vereinbarungen. Der HDE begrüßt auch eine Reihe von Klarstellungen, welche in der Anwendung der Vertikal-GVO und Leitlinien zusätzliche Rechtssicherheit schaffen werden.

Allerdings werden in Teilen der vorgelegten Entwürfe erhebliche Risiken für die Effizienz der Lieferketten und die Verbraucherwohlfahrt gesehen. Einige Änderungen lassen die Tendenz erkennen, den Lieferanten des Einzelhandels und insbesondere der Markenartikelindustrie mehr Möglichkeiten zur Steuerung des Vertriebs des Einzelhandels zu gewähren, z.B. über die Bevorzugung des Direktvertriebs im Rahmen des zweigleisigen Vertriebs oder die scheinbare Ausweitung der Preisbindung der zweiten Hand. Dies ist aus Sicht des HDE nicht sachgerecht, weil der Einzelhandel das Vertriebsrisiko trägt sowie eine besondere Expertise und Nähe zum Kunden aufweist. Außerdem widerspricht es auch dem Ziel einer Stärkung des EU-Binnenmarktes und der Auswahlmöglichkeiten der Verbraucher im grenzüberschreitenden Handel. Die Industrie könnte basierend auf diesen Änderungen den Vertrieb des Handels ohne eigenes Risiko in bisher unbekannter Weise beschränken und steuern, während der Einzelhandel unverändert mit dem Absatzrisiko konfrontiert wäre und seine besonderen Leistungen gegenüber den Endkunden nicht mehr in der gleichen Weise erbringen könnte.

Die neuen Spielräume der Industrie, die Nutzung bestimmter Vertriebskanäle wie den Online-Handel faktisch (z. B. durch Plattformverbote oder de facto voraussetzungslose selektive Vertriebssysteme) zu beschränken und die Tätigkeit hybrider Plattformen durch eine neue Anbieterdefinition in der Praxis empfindlich zu erschweren, ist wettbewerbsökonomisch kritisch zu bewerten. Auf Grund der damit verbundenen wettbewerbsbeschränkenden Wirkung drohen in der Folge Nachteile für die Verbraucher in Form höherer Preise, reduzierter Produktauswahl und Verringerung der Bezugsquellen.

Mit Blick auf die zwischenzeitlich aufgekommene Debatte über Mindest-Werbepreise warnt der HDE zudem vor einer falschen Interpretation des EU-Leitlinienentwurfs. Zuletzt hatten Interessenvertreter der Industrie in den Medien die Auffassung vertreten, die Kommission wolle mit den Leitlinien Mindest-Preisvorgaben für die Werbung des Handels legalisieren. Der HDE hält diese Interpretation für falsch und fordert eine Klarstellung der EU-Kommission.

Die Vorschläge zur Vertikal-GVO finden Sie hier: https://ec.europa.eu/competition-policy/public-consultations/2021-vber_en