EU-Kommission sieht keinen Bedarf für Anpassung der KMU-Definition

Die derzeitige Definition biete nach Auffassung der EU-Kommission eine solide Grundlage für die meisten Unternehmen in der EU und sei die bevorzugte Option für die große Mehrheit der KMU. Wesentliche Eckpunkte: Unternehmen müssen weniger als 250 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigen und zudem weniger als 50 Millionen Euro Jahresumsatz erwirtschaften beziehungsweise eine Bilanzsumme von unter 43 Millionen Euro aufweisen. Die Definition wird unter anderem in mehr als 100 EU-Rechtsakten verwendet, von denen die meisten direkt auf sie verweisen und somit dieselben Kriterien und Größenkategorien verwenden.

Sie finden die Bewertung der KMU-Definition hier: https://ec.europa.eu/transparency/documents-register/api/files/SWD(2021)280_0/090166e5e28e53a8?rendition=false