Einigungen zum DMA: Trilogverhandlungen rücken näher
3.137.190.6Damit rücken die Tri-logverhandlungen näher und werden voraussichtlich bereits im Januar 2022 starten können.
Der Digital Markets Act (DMA) wurde im Dezember 2020 von der EU-Kommission vorge-stellt. Der Gesetzesvorschlag ist an sehr große Unternehmen gerichtet, welche als sogenann-te „Gatekeeper“ identifiziert werden. Diese müssen entsprechend dem DMA bestimmte dort festgelegte Verhaltensweisen umsetzen oder unterlassen.
Nachdem im Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz lange und intensiv über die verschiedensten Änderungsanträge diskutiert wurde, hat der Ausschuss am 23. November über seine finale Position zum DMA abgestimmt und diese angenommen. Der Text, welcher im Vergleich zu dem Kommissionsvorschlag mehrere Änderungen enthält, wurde mit 42 Ja-Stimmen, zwei Nein-Stimmen und einer Enthaltung angenommen. Einige getroffene Ände-rungen betreffen etwa die Schwellenwerte, welche definieren, ab wann ein Unternehmen in den Anwendungsbereich des DMA fällt. Mehrere dieser quantitativen Schwellenwerte wur-den in der Position des Ausschusses angehoben: So erfolgte beispielsweise eine Anhebung des nach dem DMA benötigten Jahresumsatzes im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) auf 8 Milliarden Euro, statt der von der Kommission vorgesehen 6,5 Milliarden Euro. Des Weite-ren hat der Ausschuss in seinem finalen Text zu dem Thema der zielgerichteten Werbung ein weiteres Gebot für Gatekeeper eingeführt. Dieses untersagt die Verwendung persönlicher Daten für zielgerichtete Werbung in Bezug auf Minderjährige.
Im Anschluss an den Ausschuss muss nun noch das Parlament über den finalen Text abstim-men. Dies soll im Dezember erfolgen.
Der Ministerrat hat seine finale Position zum DMA am 25. November angenommen. Dessen finaler Text weist ebenfalls einige Änderungen zu dem ursprünglichen Kommissionsvorschlag auf. So wurden etwa die Fristen für die Benennung größerer Online-Plattformen als so ge-nannte Gatekeeper verkürzt und eine neue Verpflichtung eingeführt, welche das Recht der Endnutzer stärkt, sich von den wichtigsten Plattformdiensten abzumelden.
Sobald die Abstimmung im Parlament erfolgt ist, wird der Weg zu den Trilogverhandlungen freistehen, welche dann voraussichtlich im Januar 2022 starten werden.
Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.consilium.europa.eu/de/press/press-releases/2021/11/25/regulating-big-tech-council-agrees-on-enhancing-competition-in-the-digital-sphere/ sowie hier: https://www.europarl.europa.eu/news/en/press-room/20211118IPR17636/digital-markets-act-ending-unfair-practices-of-big-online-platforms