DMA: Weg zu Trilogverhandlungen frei

Laut den Plänen der EU-Kommission soll der DMA dabei helfen, strukturelle Wettbewerbsprobleme schneller und effizienter anzugehen. Dafür werden sehr große Unternehmen, sogenannte „Gatekeeper“, identifiziert und diesen Gebote sowie Verbote auferlegt, an welche sie sich zu halten haben. 

Im Dezember wurde nun, nachdem der zuständige Binnenmarktausschuss seine Position angenommen hatte, über den DMA im Plenum des EU-Parlaments abgestimmt. Das Plenum stimmte nach verschiedenen Änderungen mit 642 Ja-Stimmen, 8 Nein-Stimmen und 46 Enthaltungen für seine finale Position zum DMA. Der Text des Parlaments enthält im Vergleich zu dem Kommissionstext verschiedene Änderungen. So werden Gatekeeper, also die großen Plattformbetreiber, beispielsweise zu mehr Transparenz in Bezug auf ihr Werbegeschäft verpflichtet. Des Weiteren will das Parlament Instant-Messaging-Dienste und Social-Media-Plattformen, die von Gatekeepern betrieben werden, verpflichten, miteinander interoperabel zu sein. Zudem ist für Nutzer die Möglichkeit vorgesehen, vorinstallierte Softwareanwendungen, wie beispielsweise Apps, auf einem zentralen Plattformdienst jederzeit zu deinstallieren und zu konkurrierenden Apps zu wechseln. Des Weiteren wurden in der Parlamentsposition strengere Regelungen für zielgerichtete Werbung (targeted advertising) getroffen. Demnach haben es Gatekeeper für ihre eigenen kommerziellen Zwecke und für die Platzierung von Werbung Dritter zu unterlassen, personenbezogene Daten zu kombinieren um dadurch zielgerichtete oder mikro-zielgerichtete Werbung zu liefern. Dies soll nach der Position des Parlaments nur erlaubt sein, wenn dazu eine eindeutige Einwilligung durch einen volljährigen Endnutzer an den Gatekeeper erteilt wurde. Somit hat das Parlament ein Verbot zielgerichteter Werbung in Bezug auf Minderjährige in seinem Text mit aufgenommen.

Der Rat hatte seine finale Position zum DMA bereits im November dieses Jahres angenommen. Im Vergleich zur Parlamentsposition enthält die Ratsposition weniger Änderungen; so finden sich darin beispielsweise keine Regelungen zu dem Thema der zielgerichteten Werbung. Damit stehen nach der Abstimmung im Parlament nunmehr alle Positionen fest, so dass der Weg zu den Trilogverhandlungen zwischen Parlament, Rat und Kommission offensteht. Es ist geplant, diese im Januar 2022 unter der französischen Ratspräsidentschaft zu beginnen und spätestens im Sommer 2022 abzuschließen.

Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.europarl.europa.eu/news/en/press-room/20211210IPR19211/digital-markets-act-parliament-ready-to-start-negotiations-with-council