Konsultation der EU-Kommission zur "Förderung von Reparatur und Wiederverwendung"

Die Kommission möchte Informationen über das Bestehen und das Ausmaß des (vermeintlichen) Problems der unzureichenden Nutzungsdauer von Waren sowie über mögliche politische Optionen und deren wahrscheinliche Auswirkungen einholen.

Hauptziel der Initiative soll sein, die Verbraucher zu ermutigen, Waren länger zu nutzen, indem sie fehlerhafte Produkte reparieren und mehr gebrauchte und überholte Waren kaufen. Dafür werden die folgenden Optionen in Betracht gezogen:

  • Option 1: Geringes politisches Eingreifen – freiwillige Verpflichtungen: Anreize für Unternehmen, sich freiwillig zur Reparatur von Gütern mit erheblichen negativen Auswirkungen auf die Umwelt zu verpflichten, und Förderung des Kaufs gebrauchter und generalüberholter Güter.
  • Option 2: Moderates politisches Eingreifen
    • Unteroptionen 2A: Verlängerung der gesetzlichen Garantiezeit: i) bei neuen Waren können die Verbraucher entscheiden, ob sie diese bei Mängeln reparieren lassen anstatt sie ersetzen zu lassen und/oder ii) bei gebrauchten und/oder überholten Waren (entsprechende Änderung der Richtlinie).
    • Unteroptionen 2B: Bevorzugte Abhilfemaßnahme sollte die Reparatur sein, wenn diese kostengünstiger oder ebenso günstig wie der Ersatz ist (Änderung der Richtlinie); Verpflichtung der Hersteller oder Verkäufer, Waren über die gesetzliche Garantiezeit hinaus zu einem angemessenen Preis zu reparieren (neues Recht auf Reparatur im Rahmen der Richtlinie oder mittels eines gesonderten Instruments).
  • Option 3: Starkes politisches Eingreifen
    • Unteroption 3A: Beschränkung der Wahlmöglichkeiten für den Verbraucher durch Bevorzugung der Reparatur vor Ersatz eines Produkts (Änderung der Richtlinie); Verpflichtung der Hersteller oder Verkäufer, Waren in einigen Fällen über die gesetzliche Garantie hinaus in bestimmten Fällen kostenlos zu reparieren (neues Recht auf Reparatur im Rahmen der Richtlinie oder mittels eines gesonderten Instruments).
    • Unteroption 3B: Verlängerung der gesetzlichen Garantie über den derzeitigen Mindestzeitraum von zwei Jahren hinaus (Änderung der Richtlinie).
    • Unteroption 3C: Der Verkäufer kann fehlerhafte Produkte durch überholte und nicht neue Produkte ersetzen (Änderung der Richtlinie).

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem angehängten Fahrplan. Die Kommission plant im dritten Quartal 2022 einen Legislativvorschlag vorzulegen.

Den Online-Fragebogen finden Sie hier: https://ec.europa.eu/eusurvey/runner/f2752ff9-81b1-41b4-ae99-5801751cc2db (mit Login)

Eine Beteiligung an der Konsultation ist noch bis zum 5. April 2022 möglich.