Gesetz über digitale Märkte: Einigung im Trilog

Ziel des DMA ist es laut EU-Kommission, strukturelle Wettbewerbsprobleme schneller und effizienter anzugehen. Dafür werden sehr große Unternehmen, sogenannte „Gatekeeper“, identifiziert und diesen Gebote sowie Verbote auferlegt, an welche sie sich zu halten haben. Der Anwendungsbereich, auf welchen sich nun für den DMA geeinigt wurde, wird Plattformen mit einer Marktkapitalisierung von 75 Mrd. EUR oder einem Umsatz im Europäischen Wirtschaftsraum von 7,5 Mrd. EUR oder mehr umfassen. Die betroffenen Plattformen müssen außerdem 45 Millionen aktive Endnutzer und 10 000 aktive geschäftliche Nutzer pro Jahr haben. Somit werden in den Anwendungsbereich verschiedene große Unternehmen, wie etwa Amazon, Google, Apple, Meta, Microsoft, das Beherbergungsunternehmen Booking und der chinesische E-Commerce-Anbieter Alibaba fallen.

Die neuen Vorschriften für Gatekeeper umfassen unter anderem Beschränkungen für die Kombination personenbezogener Daten aus verschiedenen Quellen. Außerdem wurde in den Vorschriften die Verpflichtung aufgenommen, den Nutzern die Installation von Apps von Drittanbieter-Plattformen zu gestatten sowie ein Verbot der Bündelung von Diensten.

Die Strafen für Verstöße gegen die Regeln können bei Erstverstößen bis zu 10 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes und sogar bis zu 20 Prozent bei wiederholten Verstößen betragen.

Die erzielte politische Einigung muss nun noch vom Europäischen Parlament sowie vom Rat förmlich verabschiedet werden.

Weitere Informationen finden Sie hier: https://germany.representation.ec.europa.eu/news/faire-und-offene-digitale-markte-eu-kommission-begrusst-die-politische-einigung-uber-vorschriften-2022-03-25_de.