Recht auf Reparatur: EU-Parlament verabschiedet Resolution mit Forderungen

In der Resolution betont der Ausschuss, dass ein wirksames Recht auf Reparatur unter anderem Aspekte des Lebenszyklus eines Produkts adressieren sollte, sowie auch das Produktdesign und die wichtigsten ethischen Grundsätze der Produktion. Des Weiteren seien die Angaben zur Reparierbarkeit auf Etiketten sowie die erwartete Lebensdauer eines Produkts und Verbrauchergarantien hierbei zu berücksichtigen. Für die Verbraucher müsse hier die Möglichkeit geschaffen werden, sich für länger haltbare, reparierbare Produkte zu entscheiden.

In Bezug auf digitale Geräte argumentieren die Abgeordneten, dass "Software-Updates für einen Mindestzeitraum zur Verfügung gestellt werden müssen", und fordern, dass die Verbraucher zudem zum Zeitpunkt des Kaufs umfassend über die Verfügbarkeit von Updates informiert werden. Des Weiteren vertreten die Abgeordneten den Standpunkt, dass auch Maßnahmen erforderlich sind, um die Verbraucher zu motivieren, sich für eine Reparatur statt für einen Austausch zu entscheiden.

Über diesen Resolutionsentwurf des Ausschusses sollen die Abgeordneten im April 2022 in der Plenarsitzung abstimmen. Bereits mehrfach wurde vom EU-Parlament betont, wie wichtig das Recht auf Reparatur für die Verbraucher sei, da es eine zentrale Säule der Agenda für die Kreislaufwirtschaft im Rahmen des EU Green Deal darstelle.

Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.europarl.europa.eu/news/de/press-room/20220309IPR25157/right-to-repair-meps-set-out-their-demands-ahead-of-commission-s-proposal.