Vorschlag für einen Rechtsakt über Künstliche Intelligenz: Berichtsentwurf in zuständigen Ausschüssen diskutiert

Die EU-Kommission hatte im April 2021 ihren Vorschlag dazu präsentiert: Sie plant durch diesen bestimmte KI-Anwendungen zu verbieten und ausgewählte, hochriskante KI-Technologien nur dann im EU-Binnenmarkt zuzulassen, wenn sie überprüft wurden. Somit sollen nur KI-Systeme mit hohem Risiko in der EU erlaubt sein, die Qualitätsmanagement- und Konformitätsbewertungsverfahren durchlaufen haben. Alle weiteren und damit der Großteil der KI-Anwendungen müssten maximal Transparenz- und Kennzeichnungsanforderungen erfüllen. In dem Berichtsentwurf, der nun in den Ausschüssen vorgestellt wurde, fanden sich im Vergleich zu dem Vorschlag der Kommission zahlreiche Änderungen.

So sieht dieser für Behörden etwa umfangreichere Verpflichtungen und Transparenzanforderungen bei der Nutzung von Hochrisikoanwendungen vor, einschließlich der Aufnahme in eine EU-weite Datenbank. Zudem wurde die Liste der Hochrisikoanwendungen um KI-Systeme erweitert, welche beispielsweise für die Interaktion mit Kindern, die medizinische Triage und Versicherungen entwickelt wurden. Der Berichtsentwurf enthält außerdem einen Änderungsantrag zur Aufnahme von KI in die Richtlinie über Verbandsklagen, wodurch Verbrauchergruppen die Möglichkeit erhalten würden, rechtliche Schritte einzuleiten.

Derzeit ist geplant, dass die Ausschüsse am 26. oder 27. Oktober über den endgültigen Text abstimmen werden und dieser Text in der Folge am 9. November im Plenum abgestimmt wird. Der Rat hat zu dem Verordnungsvorschlag bisher keine Positionierung angenommen.

Mehr Informationen finden Sie hier: https://www.europarl.europa.eu/committees/en/artificial-intelligence-act-consideratio/product-details/20220504EOT06504