Verbraucherschutz: EU-Kommission führt zwei neue Konsultationen durch

Erstere soll in den Bericht über die Verordnung über die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz (CPC-Verordnung) einfließen. Ziel dieses Berichts ist eine Bewertung der Wirksamkeit des Beitrags, den die CPC-Verordnung zur Durchsetzung des EU-Verbraucherrechts leistet. Des Weiteren soll der Bericht einen Beitrag zu möglichen Ideen, wie das gesamteuropäische Durchsetzungsnetz für die CPC-Verordnung in der Zukunft gestärkt werden kann, um etwa die grenzüberschreitende Durchsetzung unabhängig vom Sitz des Händlers zu verbessern, leisten. Zudem soll er gegebenenfalls in mögliche Überlegungen, die Resilienz des Netzes in Krisensituationen zu steigern und besser gegen unlautere Praktiken vorzugehen, die bestimmte Wirtschaftszweige betreffen, einfließen.

Die Ergebnisse der Konsultation zur außergerichtlichen Beilegung sollen wiederum in einen Bericht über die Umsetzung von EU-Rechtsvorschriften über die alternative Streitbeilegung und die Online-Streitbeilegung Eingang finden. Dieser Bericht hat die Ermittlung der wichtigsten Herausforderungen für die alternative Streitbeilegung und Online-Streitbeilegung auf nationaler und EU-Ebene zum Ziel. Zudem soll er Informationen für künftige Überlegungen zur Frage, wie die Nutzung dieser Instrumente bei der außergerichtlichen Beilegung von Verbraucherrechtsstreitigkeiten von geringem Wert gefördert werden könnte, bereitstellen.

Eine Beteiligung an der Konsultation ist bis zum 25. Juni 2022 möglich.

Mehr Informationen finden Sie hier: https://ec.europa.eu/info/law/better-regulation/have-your-say/initiatives/13430-Verbraucherschutzrecht-grenzuberschreitende-Durchsetzung_de und hier: https://ec.europa.eu/info/law/better-regulation/have-your-say/initiatives/13417-Au%C3%9Fergerichtliche-Beilegung-von-Verbraucherrechtsstreitigkeiten-Bericht-_de.