Neuer Verhaltenskodex für Desinformation veröffentlicht

Zu den Unterzeichnern gehören dabei große Online-Plattformen, aufstrebende und spezialisierte Plattformen, Akteure der Werbeindustrie, Faktenprüfer, Forschungseinrichtungen und Organisationen der Zivilgesellschaft. Dies umfasst beispielsweise Meta und Alphabet, die Muttergesellschaften von Facebook bzw. Google, die Desinformationskampagnengruppe Avaaz, Maldita, die spanische Faktenprüfungsgruppe und das Interactive Advertising Bureau, eine Handelsgruppe.

Der Verhaltenskodex für Desinformation von 2018 brachte zum ersten Mal weltweite Akteure zusammen, um sich zur Bekämpfung von Desinformation zu verpflichten und Selbstregulierungsstandards festzulegen. Als Kernstück der EU-Strategie gegen Desinformation hat sich der Kodex als wirksames Instrument bewiesen, um die Verbreitung von Online-Desinformationen einzudämmen. Im Anschluss an die Bewertung der Kommission zu dem ersten Durchführungszeitraum des Kodexs veröffentlichte diese dazu im Mai 2021 detaillierte Leitlinien, um bestehende Mängel zu beheben und Lösungen vorzuschlagen, um den Kodex wirksamer zu machen. Daran anschließend beteiligten sich die Unterzeichner des Kodex 2018 und ein breites Spektrum potenzieller Unterzeichner an einem Überarbeitungsprozess. Dieser ergab den neuen gestärkten Kodex, welcher nun vorgelegt wurde. Er legt eine breitere Palette von Verpflichtungen und Maßnahmen zur Bekämpfung von Online-Desinformation fest. So vereinbarten die Unterzeichner etwa, einen Rahmen für die weitere Zusammenarbeit durch eine ständige Taskforce zu schaffen und ein Transparenzzentrum einzurichten, welches der Öffentlichkeit einen klaren Überblick über die Maßnahmen gibt, die sie ergriffen haben.

Für die größten Plattformen werden die neuen Verpflichtungen in dem Kodex unter anderem auch mit Maßnahmen verknüpft sein, die im separaten Gesetz über digitale Dienste (DSA) vorgesehen sind. Dazu gehört die Möglichkeit für Unternehmen, die Teilnahme am Verhaltenskodex für Desinformation als Teil der Risikominderungsmaßnahmen zu nutzen, die im Rahmen der EU-Vorschriften für Online-Inhalte vorgeschrieben sind.

Die EU-Kommission wird gemeinsam mit der Gruppe Europäischer Regulierungsstellen für audiovisuelle Mediendienste (ERGA) und der Europäischen Beobachtungsstelle für digitale Medien (EDMO) regelmäßig die Fortschritte bei der Umsetzung des Kodexes bewerten. Dies wird auf Grundlage der von den Unterzeichnern erwarteten detaillierten qualitativen und quantitativen Berichterstattung geschehen.

Mehr Informationen finden Sie hier: https://digital-strategy.ec.europa.eu/de/node/9558.