EU-Kommission startet Konsultation zu den EU-Verfahrensvorschriften im Kartellrecht

Die Konsultation wird dabei zu den Verordnungen Nr. 1/2003 und 773/2004 durchgeführt, welche die Verfahren zur Anwendung des EU-Kartellrechts regeln.

Mit der VO (EG) Nr. 1/2003 wurde im Jahr 2002 die seit 1962 umfassendste Reform der Verfahren zur Durchsetzung der Art. 101 und 102 AEUV abgeschlossen. Die wichtigsten mit der Verordnung eingeführten Neuerungen bestanden dabei beispielsweise in der Abschaffung der Anmeldung von Unternehmensvereinbarungen bei der Kommission, in der Ermächtigung der nationalen Wettbewerbsbehörden und Gerichte, die Art. 101 und 102 AEUV in ihrer Gesamtheit anzuwenden, sowie in der Schaffung einheitlicherer Wettbewerbsbedingungen für grenzübergreifend tätige Unternehmen. Die nun gestartete Konsultation in diesem Bereich ist Teil einer umfassenderen Überprüfung des EU-Wettbewerbsrechts, durch welche eine Bilanz zu der Anwendung der Kartellverfahren gezogen werden soll.

Im Rahmen dieser Konsultation hat die EU-Kommission parallel einen kurzen wie auch einen ausführlichen Fragebogen veröffentlicht. Dabei ist laut EU-Kommission der kürzer gehaltene Fragebogen besser für die breite Öffentlichkeit geeignet, während der ausführlichere dagegen besser für Interessenträger geeignet sein soll, welche über spezifische Fachkenntnisse und Erfahrungen mit der Anwendung der Verordnung 1/2003 und der Art. 101 und 102 AEUV verfügen.

Eine Teilnahme an dieser Konsultation ist noch bis zum 06. Oktober 2022 möglich.

Mehr Informationen finden Sie hier: https://ec.europa.eu/info/law/better-regulation/have-your-say/initiatives/13431-EU-Verfahrensvorschriften-im-Kartellbereich-Bewertung_de