Europäisches Medienfreiheitsgesetz von EU-Kommission vorgestellt

Um diese Ziele zu erreichen, werden beispielsweise Maßnahmen für den Schutz der Unabhängigkeit von Redakteuren festgelegt, wie auch zur Offenlegung von Interessenkonflikten. Zudem soll ein neues unabhängiges Europäisches Gremium für Mediendienste aufgebaut werden. Dieses soll sich aus Vertretern der nationalen Medienregulierungsbehörden zusammensetzen.

Basierend auf dem Gesetz über digitale Dienste (Digital Service Act/DSA), sollen gemäß dem vorgestellten Medienfreiheitsgesetz sehr große Online-Plattformenbestimmte Verpflichtungen treffen: Wenn keine systemischen Risiken wie Desinformation vorliegen, sie aber planen bestimmte legale Medieninhalte zu entfernen, da diese aus ihrer Sicht nicht mit den Grundsätzen der Plattform vereinbar sind, so sollen sie die Mediendiensteanbieter über die Gründe informieren, bevor eine solche Entfernung wirksam wird. Zudem soll durch das Gesetz ein Recht auf Anpassung des Medienangebots auf Geräten und Schnittstellen wie vernetzten Fernsehgeräten eingeführt werden. Nutzerinnen und Nutzer sollen so die Standardeinstellungen ändern und nach eigenen Wünschen anpassen können.

Im Rahmen des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens wird das vorgestellte Gesetz nun erörtert. Nach der Verabschiedung wird es unmittelbar in der gesamten Europäischen Union Geltung entfalten.

Mehr Informationen finden Sie hier: https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/IP_22_5504