Umsetzung der Transparenzrichtlinie für den Binnenmarkt: EU-Kommission stellt Bericht vor

Der Bericht deckt den Zeitraum der Jahre 2016 bis 2020 ab und hat die Anwendung des Notifizierungsverfahrens nach der Transparenzrichtlinie untersucht. Dabei wurde laut EU-Kommission aufgezeigt, dass die Mitgliedstaaten bei der Annahme nationaler technischer Vorschriften für Produkte und Dienste der Informationsgesellschaft transparenter werden und auch die Zusammenarbeit untereinander und mit der EU-Kommission verstärkt haben. Die stärkere Beteiligung der Mitgliedstaaten am Verfahren der Transparenzrichtlinie wird dabei als positives Signal für die gemeinsame Verantwortung für den Binnenmarkt gewertet.

Des Weiteren hielt Ende September die EU-Kommission auch eine Sitzung der Taskforce für die Durchsetzung der Binnenmarktvorschriften ab. Im Rahmen dieser Sitzung wurden verschiedene bewährte Verfahren der Mitgliedstaaten, welche der Straffung der Verwaltungsanforderungen an grenzüberschreitende Dienstleistungserbringer dienen, durch die EU-Kommission präsentiert. Die Mitgliedstaaten einigten sich dahingehend, diese vorgestellten Verfahren zu untersuchen und zu prüfen, was für sie funktionieren könnte.

Mehr Informationen finden Sie hier: https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/IP_22_5790