Konsultationen zum Verbraucherschutz gestartet

Laut EU-Kommission wird die Durchsetzung des EU-Verbraucherrechts sowohl durch die Digitalisierung der Verbrauchermärkte und als auch durch neue Geschäftsmodelle vor neue Herausforderungen gestellt. Die Verbraucherschutzbehörden und die Kommission müssten eng zusammenarbeiten, um wirksam gegen vorschriftswidrige Geschäftspraktiken grenzüberschreitend vorgehen zu können. Vor diesem Hintergrund soll die dazu gestartete Konsultation mit dem Ziel durchgeführt werden, gezielte Änderungen an der Verordnung über die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz vorzuschlagen.

Die alternative Streitbeilegung (ADR) soll gemäß der EU-Kommission den Rechtsschutz für Verbraucherinnen und Verbraucher gewährleisten, ohne dass sie dafür vor Gericht müssen. Hier würden die digitalen Märkte schnelle und einfache Rechtsschutzmechanismen erfordern, wofür die Rechtsvorschriften zur alternativen Streitbeilegung aktualisiert werden müssten. Die EU-Kommission führt an, Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Unternehmen würden zunehmend private Systeme nutzen, welche die ADR-Richtlinie nicht erfüllen, wodurch den Verbraucherinnen und Verbrauchern ein fairer Rechtsschutz verwehrt werde. Daher soll der ADR-Rahmen im Hinblick auf Online-Vermittler, vorvertragliche Informationen und Unternehmer aus Drittländern modernisiert werden. Vor diesem Hintergrund wurde die Konsultation zu der außergerichtlichen Streitbeilegung gestartet.

Die Konsultationen sind am 28. September 2022 gestartet; eine Beteiligung ist noch bis zum 21. Dezember 2022 möglich.

Mehr Informationen finden Sie hier: https://ec.europa.eu/info/law/better-regulation/have-your-say/initiatives/13535-Verbraucherschutz-verstarkte-Zusammenarbeit-bei-der-Durchsetzung_de https://ec.europa.eu/info/law/better-regulation/have-your-say/initiatives/13536-Verbraucherrechte-Anpassung-der-au%C3%9Fergerichtlichen-Streitbeilegung-an-digitale-Markte_de