DSA: Gesetz über digitale Dienste in Kraft getreten

Nun ist das Gesetz am 16. November 2022 in Kraft getreten. Online-Plattformen haben jetzt drei Monate Zeit, um die Zahl der aktiven Endnutzer auf ihren Websites zu veröffentlichen. Diese Zahlen sollen ebenfalls der Kommission gemeldet werden, welche auf Grundlage dieser Meldungen prüfen wird, ob eine Plattform als sehr große Online-Plattform oder Suchmaschine eingestuft wird. Diese Einstufung würde mit strengeren Vorgaben und Verpflichtungen gemäß dem DSA einhergehen. Nach dieser Einstufung haben die Betroffenen im Anschluss vier Monate Zeit, um den DSA umzusetzen. Zu den umzusetzenden Vorgaben zählen beispielsweise die Durchführung und Übermittlung der ersten jährlichen Risikobewertung an die Kommission.

Bis zum 17. Februar 2024 haben die EU-Mitgliedstaaten auch ihre Koordinatoren für digitale Dienste zu ernennen, welche in der Regel für alle Fragen im Zusammenhang mit der Überwachung und Durchsetzung des DSA im jeweiligen Mitgliedsstaat zuständig sind. Dieses Datum ist auch der vollständige Geltungsbeginn des DSA für alle Plattformen, welche in den Anwendungsbereich fallen.

Mehr Informationen finden Sie hier: https://ec.europa.eu/info/strategy/priorities-2019-2024/europe-fit-digital-age/digital-services-act-ensuring-safe-and-accountable-online-environment_de#worauf-zielt-das-gesetz-ber-digitale-dienste-zentral-ab