Konsultation zur digitalen Fairness: EU-Kommission will Verbraucherrecht in Hinblick auf den digitalen Wandel prüfen

Es soll überprüft und festgestellt werden, ob zusätzliche Maßnahmen erforderlich sind, um im Rechtsbereich ein gleiches Maß an Fairness online und offline zu gewährleisten.

Die EU-Kommission hat sich zum Ziel gesetzt zu ermitteln, ob das bestehende EU-Verbraucherrecht weiterhin für die Gewährleistung eines hohen Verbraucherschutzniveaus im digitalen Umfeld ausreichend ist. Dabei greift die Konsultation insbesondere Themen wie „Dark Patterns“, Personalisierungspraktiken, Influencer-Marketing, Vertragsauflösung, Abonnementverträge und weitere ähnliche Punkte auf. Ferner soll durch die Konsultation bewertet werden, ob der jetzige Rechtsrahmen von einer gezielten Stärkung oder Straffung profitieren würde. Dabei soll gemäß der EU-Kommission unlängst angenommenen wie auch künftigen Rechtsvorschriften auch Rechnung getragen werden. Zusätzlich sollen außerdem Möglichkeiten für eine Verringerung des Verwaltungsaufwands sowie für Kosteneinsparungen und Vereinfachungen geprüft werden.

Eine Beteiligung an der Konsultation ist noch bis zum 20. Februar 2023 möglich.

Mehr Informationen finden Sie hier: https://ec.europa.eu/info/law/better-regulation/have-your-say/initiatives/13413-Digitale-Fairness-Eignungsprufung-des-EU-Verbraucherrechts_de