EU-Kommission veröffentlicht Mitteilungen zu dem 30-jährigen Bestehen des Binnenmarkts

Dabei wird durch die Kommission die Wichtigkeit des Binnenmarkts, vor allem als das größte Kapital und wichtigster Faktor für die Wettbewerbsfähigkeit der EU, betont. Seit über 30 Jahren habe er das Leben der Bürger verbessert, Unternehmen ihre Arbeit erleichtert und zudem einen großen ökonomischen Nutzen gebracht. Zudem begleite er den ökologischen und digitalen Wandel in Europa und trage zu dessen Gelingen bei. Der Binnenmarkt sei damit ein wichtiger Aspekt der wirtschaftlichen Resilienz Europas in Krisenzeiten und ein entscheidender geopolitischer Hebel, welcher sowohl Position als auch Einfluss der EU in der Welt stärke.

Weiter betont die Kommission aber auch, dass er sich jedoch ebenso fortwährend an neue Gegebenheiten anpassen muss, um dem Wandel des geopolitischen Umfelds, den technologischen Entwicklungen, dem ökologischen und dem digitalen Wandel und der nötigen Steigerung von Wettbewerbsfähigkeit und Produktivität der EU langfristig gerecht werden. Die Kommission will daher einen neuen Fokus auf die Durchsetzung bestehender Binnenmarktvorschriften und die Beseitigung der Hemmnisse in den Mitgliedstaaten legen. Dazu plant sie unter anderem die Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten in der Taskforce für die Durchsetzung der Binnenmarktvorschriften (SMET) und in anderen Foren für einen organisierten Austausch mit Interessenträgern aus der Wirtschaft fortzuführen. Darüber hinaus soll die grüne und die digitale Dimension des Binnenmarkts ausgebaut werden. Die Kommission will die Fortschritte des Binnenmarkts nach wie vor mithilfe von Instrumenten wie dem Binnenmarkt- und Wettbewerbsfähigkeitsanzeiger sowie dem jährlichen Binnenmarktbericht beobachten. Um die Wettbewerbsfähigkeit zu erhöhen, schlägt die Kommission zudem vor, den Fokus auf neun sich gegenseitig verstärkende Faktoren zu legen:  Einen funktionierenden Binnenmarkt, Zugang zu Privatkapital und privaten Investitionen, Öffentliche Investitionen und Infrastruktur, Forschung und Innovation, Energie, das Kreislaufprinzip, Digitalisierung, Bildung und Kompetenzen, Handel und offene strategische Autonomie.

Die Arbeit der Kommission an diesen neun Faktoren soll dabei mit einem zweiten Handlungsstrang begleitet werden, indem sie den Rechtsrahmen verstärkt auf die Erfordernisse von Wettbewerbsfähigkeit und Wachstum ausrichten will. Dies soll dabei ebenfalls eine Methode zur Bewertung der Gesamtfolgen politischer Maßnahmen und ein innovationsfreundlicheres Regulierungskonzept umfassen. Dabei werde vor allem eine Rationalisierung der Berichtspflichten in den EU-Rechtsvorschriften in den Bereichen Umwelt, Digitales und Wirtschaft angestrebt.

Erste Vorschläge für eine Verringerung des Verwaltungsaufwands um 25 % sollen dabei bereits bis zum Herbst vorliegen. Die Kommission betont außerdem, sie werde die EU-Rechtsvorschriften auch weiterhin regelmäßig dahin gehend bewerten, ob sie zukunftsfähig und zweckmäßig sind. Auch werde sie die Mitgliedstaaten bei der fristgerechten und ordnungsgemäßen Umsetzung des EU-Rechts unterstützen.

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