EU-Kommission veröffentlicht Vorschlag zur Überarbeitung der Zahlungsverzugsrichtlinie
18.223.108.134Zu den wichtigsten Neuerungen gehören unter anderem die neuen Zahlungsfristen in Art. 3. Im Geschäftsverkehr soll danach die Zahlungsfrist 30 Kalendertage nicht mehr überschreiten dürfen. Derzeit sieht die bestehende Richtlinie vor, dass längere Zahlungsfristen unter bestimmten Voraussetzungen möglich sind. Die 30-Tage Frist soll dabei sowohl für Geschäfte zwischen Unternehmen als auch zwischen öffentlichen Stellen und Unternehmen gelten. Die gleiche Zahlungsfrist soll zudem für die regelmäßige und unregelmäßige Lieferung von nicht verderblichen Agrarerzeugnissen und Lebensmitteln gemäß der Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken gelten. Außerdem sollen Mitgliedsstaaten verpflichtet werden, nationale Behörden zu benennen, welche für die Durchsetzung der Verordnung zuständig sein sollen.
Der Handelsverband Deutschland (HDE) befürchtet hierdurch eine starke Beeinträchtigung der etablierten Zahlungspraktiken im Handel und lehnt die geplanten Änderungen in dieser Form ab. Das Aushandeln verlässlicher Zahlungsbedingungen so wie bisher hat allen Beteiligten Vorteile geboten. Eine Vereinbarung längerer Zahlungsziele von über 60 Tagen sollte mindestens möglich bleiben, wenn sie ausdrücklich getroffen wird und im Hinblick auf die Belange des Lieferanten nicht grob unbillig ist. Würde diese Möglichkeit gestrichen, wäre die Vertragsfreiheit zwischen Unternehmen nicht länger gewährleistet.
Der HDE unterstützt eine fristgerechte Zahlungskultur, doch leistet die Beschränkung von einvernehmlich zu vereinbarenden Zahlungszielen auf 30 Tage keinen Beitrag zur Bekämpfung des Zahlungsverzugs. Vielmehr würden beide Vertragspartner die Möglichkeit verlieren, für sie vorteilhafte Vereinbarungen zu treffen. Zudem sind die Zahlungsbedingungen im Lebensmittelsektor bereits durch die Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken vorgeschrieben, die in nationales Recht umgesetzt wurde. Diese nun aber durch den Kommissionsvorschlag auszuhebeln, ohne dass es eine Evaluierung dieser Vorschriften auf EU-Ebene gab, lehnt der HDE ab.
Der Kommissionsvorschlag liegt nun dem Rat sowie dem EU-Parlament vor, so dass diese zeitnah mit ihrer Arbeit an diesem beginnen werden.
Mehr Informationen finden Sie hier: https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/en/IP_23_4409
Die HDE-Stellungnahme zu dem Vorschlag finden Sie hier: https://einzelhandel.de/14305