DSA: Anwendung des Gesetzes über digitale Dienste hat für alle Online-Plattformen begonnen
3.147.27.129- 27.02.2024
Durch den DSA müssen sämtliche Online-Plattformen mit Nutzern in der EU, außer Klein- und Kleinstunternehmen, Maßnahmen ergreifen, um gegen illegale Inhalte, Waren und Dienstleistungen vorzugehen; Minderjährige besser zu schützen und die Nutzer über die ihnen angezeigte Werbung aufzuklären bzw. Werbung zu unterbinden, die auf sensiblen Daten der Nutzer beruht. Des Weiteren sollen sie ihnen eine Begründung geben, wenn sie von einer Entscheidung zur Moderation von Inhalten betroffen sind und ein Beschwerdeverfahren anbieten, damit Entscheidungen angefochten werden können. Des Weiteren soll mindestens einmal jährlich ein Bericht über die Verfahren zur Moderation von Inhalten veröffentlicht werden; den Nutzern sollen außerdem eindeutige Geschäftsbedingungen zur Verfügung gestellt und eine Kontaktstelle für Behörden und Nutzer benannt werden. Bereits seit Ende August 2023 wurden die neuen Reglungen des DSA auf die 19 sehr großen Online-Plattformen (VLOP) und sehr großen Online-Suchmaschinen (VLOSE) angewandt. Für diese sind zusätzliche Vorgaben im DSA vorgesehen.
Nach derzeitigen Angaben plant die EU-Kommission, im März 2024 Leitlinien für sogenannte Risikominderungsmaßnahmen bei Wahlprozessen anzunehmen. Diese Vorgaben sollen dann im Juli angenommen werden und anschließend im Oktober 2024 in Kraft treten. Zu den im DSA vorgeschriebenen Transparenzberichten plant die EU-Kommission die Annahme eines Durchführungsrechtsakts über entsprechende Muster für diese Berichte.
Mehr Informationen finden Sie hier: https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/en/ip_24_881