Finale Annahme des AI-Acts durch Rat erfolgt

Nachdem im April dieses Jahres das Korrigendum des AI-Acts durch das EU-Parlament angenommen wurde, hat nun auch der Rat den Text final angenommen.

Das neue Gesetz kategorisiert verschiedene Arten von künstlicher Intelligenz (KI) je nach Risiko und legt dabei als grundlegende Regulierung Verpflichtungen für die verschiedenen KI-Systeme auf Basis eines risikobasierten Ansatzes fest. Bestimmte KI-Systeme sollen in der EU komplett verboten werden. Um eine ordnungsgemäße Durchsetzung zu gewährleisten, sollen mehrere Gremien eingerichtet werden; so zum Beispiel das KI-Büro innerhalb der EU-Kommission. Dieses soll die Durchsetzung der Vorschriften in der gesamten EU überwachen. Des Weiteren soll ein wissenschaftliches Gremium unabhängiger Experten zur Unterstützung der Durchsetzung eingerichtet werden, sowie ein KI-Ausschuss mit Vertretern der Mitgliedstaaten und ein beratendes Forum für Interessenvertreter, das den KI-Ausschuss und die Kommission mit Fachwissen unterstützt.

Nach der Unterzeichnung durch die Präsidenten des EU-Parlaments und des Rates wird der Rechtsakt in den kommenden Tagen im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Er tritt dann zwanzig Tage nach dieser Veröffentlichung in Kraft. Der AI-Act wird zwei Jahre nach seinem Inkrafttreten anwendbar sein, mit einigen Ausnahmen für spezifische Bestimmungen.

Mehr Informationen finden Sie hier: https://www.consilium.europa.eu/de/press/press-releases/2024/05/21/artificial-intelligence-ai-act-council-gives-final-green-light-to-the-first-worldwide-rules-on-ai/