Rat beschließt Position zu Vorschlag bezüglich neuer Regeln zur Durchsetzung der DSGVO

Am 13. Juni dieses Jahres hat der Rat eine Position bezüglich dem Verordnungsvorschlag zur Festlegung von Verfahrensregeln zur Durchsetzung der DSGVO beschlossen.

Bei grenzüberschreitenden Datenschutzfällen sollen gemäß der DSGVO die zuständigen nationalen Datenschutzbehörden zusammenarbeiten. Die vorgeschlagene Verordnung hat zum Ziel, Unterschiede in den verfahrenstechnischen Ansätzen der verschiedenen Datenschutzbehörden zu beseitigen, indem bestimmte Aspekte des von den Behörden bei der Umsetzung der DSGVO angewandten Verwaltungsverfahrens harmonisiert werden. Der Vorschlag legt Verfahrensregeln für die Bearbeitung von Beschwerden und die Durchführung von Untersuchungen fest, die von Aufsichtsbehörden bei der grenzüberschreitenden Anwendung der DSGVO durchgeführt werden.

Die Ratsposition sieht nun unter anderem vor, dass die nationalen Datenschutzbehörden während des gesamten Verfahrens der Zusammenarbeit die Möglichkeit haben sollen, der federführenden Aufsichtsbehörde ihre Ansichten mitzuteilen. Des Weiteren sieht der Rat einen Mechanismus für eine frühzeitige Beilegung vor. Dieser soll es den Behörden ermöglichen einen Fall beizulegen, bevor sie die Standardverfahren für die Bearbeitung einer grenzüberschreitenden Beschwerde einleiten; so etwa in Fällen, in denen das betreffende Unternehmen oder die betreffende Organisation den Verstoß behoben hat oder eine gütliche Einigung erzielt wurde.

Das EU-Parlament hat seine Position bereits im April 2024 festgelegt. Mit der angenommenen Position des Rats können nun die Trilogverhandlungen zu dem finalen Text beginnen.

Mehr Informationen finden Sie hier: https://www.consilium.europa.eu/de/press/press-releases/2024/06/13/data-protection-council-agrees-position-on-gdpr-enforcement-rules/