Rat nimmt Cyber Resilience Act an

Anfang Oktober wurde durch den Rat ein neuer Rechtsakt in Bezug auf Cybersicherheitsanforderungen für Produkte mit digitalen Elementen verabschiedet, der Cyber Reslience Act.

Die dort festgelegten Vorgaben sollen unabhängig davon gelten, ob sie in der EU hergestellt wurden oder nicht. So sollen unter anderem Rahmenbedingungen für die Entwicklung sicherer Produkte mit digitalen Elementen festgelegt werden. So soll regelmäßig der Unterstützungszeitraum für ein digitales Produkt seiner voraussichtlichen Lebensdauer entsprechen, jedoch mindestens fünf Jahre. Des Weiteren wurden Unterstützungsmaßnahmen für Klein- und Kleinstunternehmen vereinbart, um etwa spezielle Sensibilisierungs- und Schulungsmaßnahmen sowie eine Unterstützung für Prüf- und Konformitätsbewertungsverfahren zu bieten.

Nach der Annahme wird der Rechtsakt in den kommenden Wochen unterzeichnet und im Amtsblatt der EU veröffentlicht werden. Der Cyber Resilience Act wird 20 Tage nach dieser Veröffentlichung in Kraft treten und 36 Monate nach Inkrafttreten zur Anwendung kommen, wobei einige Bestimmungen zu einem früheren Zeitpunkt gelten.

Mehr Informationen finden Sie hier: https://www.consilium.europa.eu/en/press/press-releases/2024/10/10/cyber-resilience-act-council-adopts-new-law-on-security-requirements-for-digital-products/