Notfälle und Resilienz im Binnenmarkt: Neue Verordnung in Kraft getreten

Seit September 2022 lief die Arbeit an einer Verordnung, welche das reibungslose Funktionieren des Binnenmarktes sicherstellen und ein Notfallinstrument für diesen schaffen soll. Am 28.November trat die Verordnung (EU) 2024/2747 zur Schaffung eines Rahmens von Maßnahmen für einen Binnenmarkt-Notfall und die Resilienz des Binnenmarkts nun in Kraft.

Die neuen Regelungen zielen darauf ab, den ununterbrochenen Verkehr von wichtigen Waren, Dienstleistungen und Personen in der EU während einer Krise zu gewährleisten. Sie sollen zudem sicherstellen, dass kritische Lieferungen verfügbar sind, wenn sich die EU in einem Notfall befindet. Eine umfassende Bereitschafts- und Krisenreaktionsarchitektur soll erschaffen werden, welche sich aus verschiedenen Hauptkomponenten zusammensetzt. Zum einem wird es eine Governance-Struktur geben, in welcher die Bemühungen der EU-Länder koordiniert und Maßnahmen zur Verhinderung oder Bewältigung der Auswirkungen einer Krise auf den Binnenmarkt beraten werden. Außerdem soll als weitere Komponente ein Rahmen für die Notfallplanung aufgestellt werden, welcher auf potenzielle Krisen vorbereitet, indem er etwa Krisenprotokolle, Schulungen und ein Frühwarnsystem einrichtet. Durch den Kontrollrahmen für die Wachsamkeit im Binnenmarkt sollen kritische Lieferketten von Waren und Dienstleistungen überwacht werden, bevor Störungen eskalieren, und eine frühzeitige Krisenreaktion ermöglichen. Schlussendlich wird ein neuer Notfallrahmen erstellt, welcher im Krisenfall aktiviert werden soll. Dieser gewährleistet den freien Waren-, Dienstleistungs- und Personenverkehr, indem er den EU-Ländern verbietet, bestimmte Beschränkungen aufzuerlegen, und Transparenz bei ihren Maßnahmen verlangt. Zudem ermöglicht er auch die Beschaffung von krisenrelevanten Gütern unter Leitung der Kommission und mit Beteiligung der EU-Länder.

Die Vorgaben dieser neuen Verordnung werden nun nach ihrem Inkrafttreten ab dem 29. Mai 2026 unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten gelten.

Mehr Informationen finden Sie hier: https://single-market-economy.ec.europa.eu/single-market/internal-market-emergency-and-resilience-act_en