AI Act Leitlinien zur Definition eines KI-Systems veröffentlicht
3.145.17.126Die ersten Vorgaben des AI-Acts begannen am 2. Februar dieses Jahres zu gelten. Zu den nun geltenden Regelungen gehören unter anderem die Vorschriften über die Definition von KI-Systemen – zu diesen sieht Art. 96 des AI-Acts auch eine Erarbeitung von Leitlinien durch die EU-Kommission vor.
Dazu entsprechend veröffentlichte die Kommission nun am 6. Februar ihre Leitlinien für die Auslegung der Definition eines KI-Systems nach Art. 3 (1) AI-Act. Diese haben zum Ziel, die praktische Anwendung des Begriffs zu erläutern und zu erleichtern.
Neben der Kategorisierung von Systemen, welche der KI-Definition unterfallen, enthalten die Leitlinien auch eine Aufzählung von Systemen, die nicht umfasst sind. Die Kommission will Anbietern und anderen relevanten Personen bei der Feststellung helfen, ob ein Softwaresystem ein KI-System im Sinne des AI-Acts darstellt oder nicht.
Die Leitlinien sind nicht verbindlich. Sie sollen im Laufe der Zeit weiterentwickelt und aktualisiert werden können.
Die Kommission hat außerdem auch Leitlinien für verbotene Praktiken der künstlichen Intelligenz (KI) im Sinne des KI-Gesetzes veröffentlicht.
Mehr Informationen finden Sie hier: https://digital-strategy.ec.europa.eu/en/library/commission-publishes-guidelines-ai-system-definition-facilitate-first-ai-acts-rules-application