Digital Markets Act: EU-Kommission veröffentlicht jährlichen Bericht

Seit über einem Jahr gelten nun sämtliche Vorgaben des Digital Markets Act (DMA). Der DMA legt neue Regelungen für den digitalen Sektor fest mit dem Ziel, diesen fairer und wettbewerbsfähiger zu gestalten. Um dies zu erreichen, werden Kriterien zur Benennung sogenannter Gatekeeper in digitalen Märkten festgelegt und für diese Akteure eine Reihe von Geboten und Verboten festgelegt.

Am 25.April hat die EU-Kommission nun gemäß Art. 35 DMA ihren jährlichen Bericht über die Umsetzung des DMA und die Fortschritte bei der Erreichung seiner Ziele vorgelegt. Dieser Jahresbericht für 2024 gibt einen insgesamten Überblick über die getroffenen Maßnahmen zur Gewährleistung der Durchsetzung des DMA, einschließlich neuer Ausweisungsentscheidungen und Untersuchungen von Verstößen.

Mehr Informationen finden Sie hier: https://digital-markets-act.ec.europa.eu/about-dma/dma-annual-reports_en