Digital Markets Act: EU-Kommission startet Evaluierungs- und Bewertungsprozess
216.73.216.218Bis Ende September dieses Jahres liefen die ersten Umfragen der EU-Kommission, für eine Bewertung und Beurteilung des Digital Markets Act (DMA).
Der DMA legt eine Reihe von Kriterien zur Identifizierung von sogenannten Gatekeepern fest. Dies sind große digitale Plattformen, die sogenannte Kernplattformdienste anbieten; zu diesen gehören beispielsweise Online-Suchmaschinen, App-Stores und Messenger-Dienste. Die benannten Gatekeeper müssen die im DMA aufgeführten Verpflichtungen und Verbote einhalten. Das erklärte Ziel der EU-Kommission ist es, mit diesem Gesetz fairere Bedingungen und wettbewerbsfähigere Märkte zu schaffen.
Um zu bewerten, inwieweit diese Ziele erreicht wurden, waren nun drei Evaluierungsprozesse vorgenommen worden: Es wurden ein Aufruf zur Einreichung von Rückmeldungen für die Überprüfung des DMA gestartet, sowie eine Konsultation mit einem Fragebogen, über die Auswirkungen des DMA auf den Bereich KI, und eine zweite mit Fragen zu Themen wie der Umsetzung und Durchsetzung der Vorgaben.
Der HDE hat sich an dem Evaluierungsprozess mit Rückmeldungen beteiligt. Die EU-Kommission wird nun alle eingegangenen Antworten prüfen und in ihre Beurteilung miteinbeziehen.
Mehr Informationen finden Sie hier: https://digital-markets-act.ec.europa.eu/commission-gathers-views-how-dma-can-support-fair-and-contestable-digital-markets-and-ai-sector-2025-08-27_en