Europäischer Rat vereinbart neue Brexit-Frist

Die britische Premierministerin Theresa May hatte erfolgreich um eine Verlängerung der Frist nach Artikel 50 des Vertrags der Europäischen Union, welcher den Austritt eines Mitgliedstaats aus der EU regelt, ersucht. Diese wurde nun ein zweites Mal verlängert. Durch die Fristverlängerung wird mehr Zeit für die Ratifizierung des Austrittsabkommens gegeben. Sobald dies von beiden Parteien geschehen ist, wird der Austritt am ersten Tag des darauffolgenden Monats erfolgen. Die Verhandlungen müssen im Einklang mit dem Austrittsabkommen geführt werden und dürfen nicht dazu dienen, die künftigen Beziehungen zu regeln.

Da die Fristverlängerung die anstehende Europawahl vom 23.-26. Mai 2019 einschließt, wird das Vereinigte Königreich wohl auch an der Wahl teilnehmen müssen. Andernfalls muss das Vereinigte Königreich die EU am 1. Juni 2019 verlassen.

Mehr Informationen dazu finden Sie hier. Eine Zeitleiste zum Brexit auf der Seite des Europäischen Rates finden Sie hier.