Entschließung EU-Parlament Green Deal

Mitte Januar 2020 hat EU-Parlament mit großer Mehrheit eine Entschließung zum sog. „European Green Deal“ angenommen und damit zu den im Dezember von der EU-Kommission vorgelegten Vorschlägen Stellung genommen.

Generell begrüßt das Parlament den grünen Strukturwandel und die Tatsache, dass die Kohärenz zwischen allen Politikbereichen der Union und den Zielen des Grünen Deals gewährleistet wird. Landwirtschaft, Handel, wirtschaftspolitische Steuerung und andere Politikbereiche müssten nun im Zusammenhang mit dem Grünen Deal betrachtet und überprüft werden.

In der Entschließung finden sich eine Reihe handelsrelevanter Forderungen unter anderem aus den Bereichen Kreislaufwirtschaft in der Industrie, Abfallreduzierung und Wiederverwendung von Materialen, Bekämpfung der Umweltverschmutzung durch Kunststoffe sowie transparente Produktinformationen zur Unterstützung nachhaltigerer Verbraucherentscheidungen.

Der Vorschlag der Kommission, 2020 eine Strategie „Vom Hof auf den Tisch“ für eine nachhaltigere Lebensmittelpolitik vorzulegen, wird begrüßt. In diesem Zusammenhang wird eine Stärkung der Stellung der Landwirte in der Agrar- und Lebensmittelversorgungskette gefordert.  Auswirkungen des EU-Wettbewerbsrechts auf die Nachhaltigkeit der Lebensmittelversorgungskette müssen angegangen werden, beispielsweise durch die Bekämpfung unlauterer Handelspraktiken und die Belohnung von Erzeugern, die hochwertige Lebensmittel für die Bereitstellung öffentlicher Güter wie höhere Umwelt- und Tierschutzstandards liefern.

Des weiteren werden Reduktionsziele für gefährliche Pestizide gefordert, eine Stärkung der nationalen und europäischen Maßnahmen zur Verringerung der Lebensmittelverschwendung und zur Bekämpfung von Lebensmittelbetrug, eine bessere Rückverfolgbarkeit aller Meereserzeugnisse, die Erhöhung der bestehenden Tierschutzstandards sowie ein Verbot von Lebensmittelzusatzstoffen, die für die menschliche Gesundheit schädlich sind.

Ferner werden Ausführungen zu Klimazielen und der Senkung von Treibhausgasen, zur Erhaltung und Wiederherstellung von biologischer Vielfalt, einschließlich einer Regelung zu Sorgfaltspflichten in Lieferketten sowie zu sauberer Energie, Mobilität, Finanzierung, Mobilisierung von Forschung und Förderung von Innovation gemacht.

Die Entschließung des Parlaments ist hier abrufbar.