Brexit – Austritt Vereinigtes Königreich am 31. Januar 2020

Am 24. Januar 2020 haben EU-Ratspräsident Charles Michel und Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen das Austrittsabkommen mit dem Vereinigten Königreich unterzeichnet.

Nach der Zustimmung im Europäischen Parlament – vorgesehen am 29. Januar 2020 –  wird das Ratifizierungsverfahren am 30. Januar 2020 vom EU-Ministerrat zum Abschluss gebracht. Das Vereinigte Königreich tritt damit voraussichtlich am 31. Januar 2020 aus der Europäischen Union aus. Die Kommission hat aus diesem Anlass einen Frage-Antwort-Katalog zu den wichtigsten Inhalten des Brexit und den nun anstehenden Verhandlungen zu den künftigen Beziehungen beider Partner veröffentlicht.

Neben Ausführungen zu Bürgerrechten werden insbesondere die Trennungsbestimmungen im Hinblick auf in Verkehr gebrachte Waren und den Erhalt möglichst störungsfreier Lieferketten erläutert:

Mit dem Austrittsabkommen werde sichergestellt, dass eine Ware, die bereits in Verkehr gebracht wurde, nach dem Ende des Übergangszeitraums weiterhin auf dem britischen Markt und dem EU-Binnenmarkt angeboten werden könne. Dies gelte für alle Waren, die in den Anwendungsbereich des im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union verankerten freien Warenverkehrs fallen, wie z. B.: Agrarerzeugnisse, Konsumgüter (z. B. Spielzeug, Textilien, Kosmetika), Gesundheitsprodukte (Arzneimittel, Medizinprodukte) und Industrieprodukte wie Kraftfahrzeuge, Schiffsausrüstung, Maschinen, Aufzüge, Elektrogeräte, Bauprodukte und Chemikalien. Für lebende Tiere und tierische Erzeugnisse, z. B. Lebensmittel tierischen Ursprungs, gelten jedoch ab dem Ende des Übergangszeitraums die Vorschriften der EU oder des Vereinigten Königreichs für Einfuhren aus Drittländern.

Der Frage-Antwort-Katalog ist hier abrufbar.