Fahrplan Fitness-Check EU-Tierschutzregelungen

Am 25. Mai 2020 hat die Kommission ihren sog. „Fahrplan zum Fitness-Check der EU-Tierschutzgesetzgebung“ vorgelegt.

Ein Fahrplan der EU-Kommission ist ein Überblick über die Problemstellungen und Gründe sowie Ziele und Einzelmaßnahmen einer künftigen Initiative, mit welchem die Öffentlichkeit frühzeitig und transparent eingebunden werden soll.

Mit dem betreffenden künftigen Fitness-Check beabsichtigt die Kommission, die Eignung der EU-Tierschutzvorschriften für den mit ihnen beabsichtigen Zweck bewerten. Das Thema Tierwohl ist ein Bestandteil des im Dezember 2019 vorgelegten sog. „Grünen Deals“ der EU-Kommission und einer der Schwerpunkte der vergangene Woche veröffentlichten „Farm-to-Fork-Strategie“. Letztere nennt als Zielsetzung unter anderem die Festlegung strengerer Tierschutzstandards, die den Übergang zu nachhaltigeren Lebensmittelsystemen ermöglichen.

Im Einzelnen beabsichtigt, die Kommission die EU-Tierschutzregelungen anhand der Kriterien Gesamtwirksamkeit, Effizienz, Relevanz, Mehrwert und Kohärenz zu bewerten. So soll beispielsweise geprüft werden, ob die fraglichen Rechtsvorschriften zweckmäßig und wirksam, um die Tierschutzziele der EU zu erreichen, ob Mängel bei Konzeption, Umfang oder Umsetzung vorliegen und ob Möglichkeiten der Vereinfachung und sonstige Verbesserungsvorschläge bestehen.

Die Frist für Stellungnahmen zum vorliegenden Fahrplan endet am 29. Juli 2020. Der Fitness-Check der EU-Tierschutzregelungen soll dann im zweiten Quartal 2020 beginnen und bis Ende 2020 abgeschlossen werden. Auf der Grundlage der Ergebnisse des Fitness-Checks soll über weitere mögliche (regulatorische oder nicht-regulatorische) Maßnahmen entschieden werden. Die Bundesregierung hat bereits angekündigt, das Thema Tierwohl während der deutschen Ratspräsidentschaft im zweiten Halbjahr 2020 auf EU-Ebene vorantreiben zu wollen.

Der Fahrplan ist hier abrufbar.