EU-Mitteilung zu sicheren Wiederherstellung der Freizügigkeit

Am 13. Mai 2020 hat die EU-Kommission ein Paket zur sicheren Wiederaufnahme des Reiseverkehrs und zur Wiederbelebung des Tourismus in Europa vorgelegt. Im Rahmen dieser Empfehlungen hat die Kommission auch eine Mitteilung zur sichere Wiederherstellung der Freizügigkeit und Aufhebung der Kontrollen an den Binnengrenzen veröffentlicht, die wir Ihnen in der Anlage übersenden.

Die EU-Kommission empfiehlt in diesen Leitlinien, pauschale Einschränkungen der Freizügigkeit durch gezieltere Maßnahmen zu ersetzen, wenn die Infektionszahlen kontinuierlich reduziert werden können. Falls eine generelle Aufhebung der Beschränkungen aufgrund der epidemiologische Situation nicht möglich sein sollte, schlägt die Kommission ein schrittweises und koordiniertes Vorgehen vor, das mit der Aufhebung der Beschränkungen zwischen Gebieten oder Mitgliedstaaten mit einer ähnlichen positiven epidemiologischen Situation beginnt.

Um einen flexiblen Ansatz zu schaffen, der die Wiedereinführung von nötigen Grenzmaßnahmen als Reaktion auf eine Verschlechterung der epidemiologischen Situation möglich macht, empfiehlt die EU-Kommission den Mitgliedstaaten, ihr Handeln anhand der folgenden Kriterien festzulegen:

  • epidemiologische Daten: mit besonderem Fokus auf Gebieten, in denen sich die Lage verbessert, auf Basis der ECDC-Leitlinien und unter Verwendung der vom ECDC entwickelten Regionalkarte;
  • Gewährleistung von Schutzmaßnahmen entlang des gesamten Fahrt-/Reisewegs: inkl. Maßnahmen an Grenzübergängen und zusätzlicher Maßnahmen, falls die Einhaltung des empfohlenen Mindestabstands zwischen Personen nicht durchgängig gewährleistet werden kann;
  • wirtschaftliche und soziale Erwägungen: zunächst soll der grenzüberschreitende Verkehr von Schlüsselsektoren und privat Reisende zum Familienbesuch Vorrang haben. 

Der Grundsatz der Nicht-Diskriminierung wird von der EU-Kommission betont: Mitgliedstaaten, die Reisen aus einem Mitgliedstaat ganz oder teilweise in ihr Hoheitsgebiet zulassen, müssen Reisen aus allen Gebieten, Regionen oder Ländern in der EU mit ähnlichen epidemiologischen Bedingungen zulassen.

 
Weitere Informationen zu dem gesamten Paket finden Sie hier.