Corona: Aufhebung EU-Reisebeschränkungen

Am 11. Juni 2020 hat EU-Kommission vorgeschlagen, die bestehenden Einreisebeschränkungen für nicht zwingend notwendige Reisen in die Europäische Union bis zum 30. Juni 2020 zu verlängern und anschließend schrittweise aufzuheben.

Die EU-Kommission empfiehlt den Schengen-Mitgliedstaaten und assoziierten Schengen-Ländern eine Aufhebung der Binnengrenzkontrollen bereits zum 15. Juni 2020. Davon betroffen sind alle EU-Mitgliedstaaten außer Irland sowie Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz. Da die Gesundheitssituation in bestimmten Drittländern weiterhin kritisch ist, schlägt die EU-Kommission zum jetzigen Zeitpunkt keine generelle Aufhebung der Reisebeschränkungen ab dem 1. Juli 2020 vor. Die Beschränkung sollte für von den Mitgliedstaaten gemeinsam ausgewählte Länder aufgehoben werden.

Da die Maßnahmen an den Außengrenzen der EU nur wirksam sein können, wenn sie aufeinander abgestimmt sind und einheitlich umgesetzt werden, schlägt die Kommission vor, dass die Mitgliedstaaten ihre Entscheidungen über die Aufhebung von Reisebeschränkungen koordinieren. Aus diesem Grund sollten sich die Mitgliedstaaten auf eine gemeinsame Liste von Nicht-EU-Ländern einigen, für die die Reisebeschränkungen zum 1. Juli aufgehoben werden können, und diese dann regelmäßig überprüfen.

Dies sollte auf Grundlage einer Reihe von objektiven Kriterien erfolgen, einschließlich der epidemiologischen Situation und der Möglichkeit der Anwendung von Eindämmungsmaßnahmen während der Reise, wobei Daten aus einschlägigen Quellen wie dem Europäischen Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC) und der WHO zu berücksichtigen seien. Ferner schlägt die Kommission einen Koordinierungsmechanismus vor, mit dem sie die Mitgliedstaaten und assoziierten Schengen-Staaten technisch unterstützen und die Erstellung einer Liste von Ländern erleichtern würde, für die Reisebeschränkungen aufgehoben werden könnten. Beschlüsse über die Aufhebung von Beschränkungen sollten dann mit den Mitgliedstaaten im Rahmen des Mechanismus der integrierten EU-Regelung für die politische Reaktion auf Krisen vorbereitet werden.

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