Zuständige Ausschüsse im EU-Parlament nehmen Kompromisstext zum AI-Act an
3.144.47.115Der Text enthält im Vergleich zum Vorschlag der EU-Kommission eine Vielzahl an Änderungen. So wurden neue Vorgaben für KI-Systeme mit allgemeinem Verwendungszweck, sogenannte General-Purpose AI, aufgenommen. Ebenso haben die Abgeordneten Verpflichtungen für Anbieter von Foundation-Modellen eingeführt; diese müssen zusätzliche Transparenzanforderungen erfüllen und beispielsweise offenlegen, wenn Inhalte durch KI generiert wurden.
Die Abgeordneten haben außerdem die Klassifizierung der Hochrisikobereiche für KI verändert und um die Bereiche Gesundheit, Sicherheit, Grundrechte und Umwelt erweitert. Zudem wurden neue Vorgaben für Hochrisiko-KI-Systeme aufgenommen und die EU-Kommission soll verpflichtet werden, sechs Monate vor Inkrafttreten der Verordnung Leitlinien vorzulegen. Ebenso wurde die Vorgabe zu verbotenen KI -Systeme erweitert. KI-Systeme, die unterschwellige Techniken nutzen oder absichtlich manipulative oder täuschende Techniken einsetzen, um das Verhalten einer Person oder einer Gruppe von Personen wesentlich zu beeinflussen, so dass diese schädigende Entscheidungen treffen, sollen grundsätzlich verboten werden. Ebenso wurde das Inverkehrbringen, die Inbetriebnahme oder die Verwendung biometrischer Kategorisierungssysteme, die natürliche Personen nach sensiblen oder geschützten Attributen oder Merkmalen einordnen oder auf Grundlage von Rückschlüssen daraus kategorisieren, verboten.
Das EU-Parlament soll am 14.Juni dieses Jahres über diesen Kompromisstext und damit über das endgültige Verhandlungsmandat abstimmen. Da die Position des Rats bereits vorliegt, können nach dieser Abstimmung die Trilogverhandlungen über den finalen Text beginnen.
Mehr Informationen finden Sie hier: https://www.europarl.europa.eu/news/en/press-room/20230505IPR84904/ai-act-a-step-closer-to-the-first-rules-on-artificial-intelligence