EP-Bericht zu Richtlinie über transparente und verlässliche Arbeitsbedingungen

Neben neuen Vorgaben zu Informationspflichten an Arbeitnehmer beim Eintritt in das Arbeitsverhältnis (ein Großteil am ersten Tag), hat sich eine Mehrzahl der Abgeordneten für eine bedenkliche EU-weite Definition des Arbeitgeberbegriffs ausgesprochen, die durch Ungenauigkeit sehr viel Interpretationsspielraum lassen würde. Auch soll der Anwendungsbereich der Richtlinie auf alle Arbeitsverhältnisse über momentan 8 Stunden pro Woche auf über 8 Stunden pro Monat ausgeweitet werden. Arbeitnehmern soll weiterhin eine Mindestarbeitszeit garantiert werden, welche 75 % der während der ersten 6 Monaten des Arbeitsverhältnisses getätigten Arbeitszeit entspricht.  

Insgesamt schafft der Bericht mit seinen Vorgaben neue Bürokratien für Händler und kreiert Hindernisse bei der Flexibilität von Arbeitgebern im Arbeitsalltag.

Der konsolidierte Bericht wird in den kommenden Wochen veröffentlicht. Da die Ratsposition bereits vorliegt, können im Anschluss an die Veröffentlichung die Trilogverhandlungen zeitnah aufgenommen werden.