Ratsempfehlung zum Zugang zum Sozialschutz für Arbeitnehmer und Selbstständige

Die Ratsempfehlung empfiehlt den Mitgliedstaaten, allen Arbeitnehmern sowie Selbstständigen formell den Zugang zu Sozialschutzsystemen zu ermöglichen. Beitrags- und Anspruchsregelungen sollen es allen Arbeitnehmern und Selbstständigen ungeachtet ihres Beschäftigungsverhältnisses ermöglichen, Sozialleistungen nicht nur über die gesamte Berufslaufbahn zu beziehen, sondern auch aufzubauen und zu übertragen.

Für Deutschland ergeben sich aus der Ratsempfehlung allerdings keine gesetzlichen Handlungsverpflichtungen. Den Text der Ratsempfehlung finden Sie hier.