EU-Kommission zum starken sozialen Europa für einen gerechten Übergang und EU- Mindestlöhnen

Die Europäische Kommission veröffentlichte am 14. Januar 2020 eine Mitteilung zur Schaffung eines starken sozialen Europas für einen gerechten Übergang. Aufbauend auf der europäischen Säule sozialer Rechte stellt die Europäische Kommission künftige Maßnahmen für die Sozialpolitik vor. Die ersten Vorhaben sind u.a.:

  • Mindestlöhne für Arbeitnehmer in der EU: Die Kommission hat zunächst die erste Phase der Sozialpartnerkonsultation eingeleitet. Die Kommission begründet die Schaffung gerechter Mindestlöhne mit der Sicherstellung angemessener Lebensstandards. Zugleich betont sie, die nationalen Traditionen – seien es Tarifvereinbarungen oder Rechtsvorschriften – berücksichtigen und keinen Einheitsmindestlohn für die EU einführen zu wollen.
  • Europäische Gleichstellungsstrategie: Noch im ersten Quartal 2020 will die Kommission eine neue Gleichstellungsstrategie veröffentlichen. Diese soll einen Legistlativvorschlag zur Entgelttransparenz einschließen sowie die Rentenlücke und Frauen in Führungspositionen thematisieren.
  • Europäische Agenda für Kompetenzen, Bildung: Vor dem Hintergrund der digitalen Transformation will die Kommission die Europäische Agenda für Kompetenzen im ersten Quartal 2020 aktualisieren, inklusive einer Empfehlung für berufliche Bildung. Anschließend soll die Aktualisierung des Aktionsplans für digitale Bildung folgen. Außerdem will die Kommission den Europäischen Bildungsraum weiterentwickeln und einen neuen Rahmen für die Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung schaffen.

Die Pressemitteilung der EU-Kommission finden Sie hier, den gesamten Text der Mitteilung finden Sie hier und die erste Phase der Konsultation zur Frage gerechter Mindestlöhne finden Sie hier.