EU-Kommission verschiebt Vorhaben im Sozialbereich

Die für Anfang Mai 2020 geplante zweite Konsultationsphase für den Vorschlag der EU-Kommission zum Mindestlohn wird in den Juni 2020 verschoben. Weiterhin wurde die Publikation der Vorhaben im Rahmen der EU-Agenda für Kompetenzen auf ein nicht spezifiziertes Datum verschoben.

Auch diverse Maßnahmen der Europäischen Strategie zur Gleichstellung der Geschlechter, die beim Antritt von EU-Kommissionspräsidentin von der Leyen sehr in den Vordergrund gestellt wurden, werden voraussichtlich verschoben. Was die Lohntransparenz betrifft, so würden neue Vorgaben unweigerlich zu mehr Verwaltungsaufwand für die Unternehmen führen. Die Kommission wird diese Maßnahmen vorerst zurückstellen, da Herbst 2020 ggf. nicht der richtige Zeitpunkt für diesen Vorschlag sein wird. Dies muss aber noch durch die Publikation des aktualisierten Arbeitsprogramms der EU-Kommission bestätigt werden.