Rat nimmt EU-Kurzarbeitsinstrument „SURE“ an

Am 19. Mai 2020 hat der Rat der Europäischen Union das sog. SURE - das Europäische Instrument zur vorübergehenden Unterstützung bei der Minderung von Arbeitslosigkeitsrisiken in einer Notlage - angenommen.  Der Verordnungstext wurde am 20. Mai im Amtsblatt der EU veröffentlicht und ist am Tag der Veröffentlichung in Kraft getreten.  

SURE soll die Finanzierung von Kurzarbeit und ähnlicher Maßnahmen sowie bestimmte gesundheitsbezogene Maßnahmen, insbesondere am Arbeitsplatz, für Arbeitnehmer und Selbstständige unterstützen. Die über SURE gewährte finanzielle Unterstützung hilft EU-Mitgliedstaaten mit Darlehen, die zur Abfederung sozialer und wirtschaftlicher Auswirkungen der COVID-19-Krise dienen sollen.  

SURE ermächtigt die Kommission, Darlehen über höchstens 100 Mrd. Euro an den Kapitalmärkten aufzunehmen. Mitgliedstaaten können finanzielle Hilfe beantragen, wenn tatsächliche oder geplante öffentliche Ausgaben im direkten Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie stark ansteigen. Zunächst werden die Anträge durch die EU-Kommission geprüft, anschließend entscheidet der Rat über die Vergabe mit einer qualifizierten Mehrheit.       

Den Text der Verordnung finden Sie hier.