Richtlinienvorschlag zum EU-Mindestlohn
3.141.31.108In allen EU-Mitgliedstaaten gibt es Mindestlöhne. In 21 Ländern gibt es gesetzliche Mindestlöhne und in 6 Mitgliedstaaten (Dänemark, Italien, Zypern, Österreich, Finnland und Schweden) wird der Mindestlohn ausschließlich durch Tarifverträge geschützt. Die Kommission sieht jedoch in den meisten Mitgliedstaaten eine unzulängliche Angemessenheit und/oder Lücken beim Mindestlohnschutz. Vor diesem Hintergrund soll die vorgeschlagene Richtlinie einen Rahmen schaffen, um die Angemessenheit der Mindestlöhne und den Zugang der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zum Mindestlohnschutz in der EU zu verbessern. Unter anderem sollen Mitgliedstaaten, in denen die durchschnittliche Tarifbindung unter 70 Prozent liegt, einen Aktionsplan zur Stärkung der Tarifbindung festlegen.
Der HDE sieht den Vorschlag kritisch: „Die Systeme der Lohnfestsetzung in den EU-Mitgliedstaaten sind sehr unterschiedlich und historisch gewachsen. Diese Vielfalt spiegelt die nationalen Traditionen wider und muss bewahrt werden. Ein eigener Rechtsrahmen der EU zu Mindestlöhnen stellt einen erheblichen Eingriff dar und würde gegen das Subsidiaritätsprinzip verstoßen“, so der HDE-Geschäftsführer Arbeits- und Sozialpolitik, Steven Haarke. Die geltenden europäischen Verträge schließen eine Zuständigkeit der EU für das Arbeitsentgelt aus.
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