Einigung zum verbindlichen Transparenzregister
3.15.145.50Der Eintrag von Lobbyisten in das geplante Transparenzregister von Europäischem Parlament, Rat der EU und Europäischer Kommission soll künftig eine notwendige Voraussetzung für ihre wesentlichen Tätigkeiten sein. Am 8. Dezember erzielten die Institutionen eine vorläufige Einigung über den entsprechenden Grundsatz der Konditionalität. So wird ein Eintrag im Transparenzregister für Interessenvertreterinnen und Interessenvertreter eine notwendige Voraussetzung dafür sein, bestimmte Tätigkeiten auszuüben.
Das vorläufige Kompromisspaket zum Grundsatz der Konditionalität, auf das sich die Verhandlungsführenden geeinigt haben, wird es – vorbehaltlich seiner Annahme im Einklang mit den jeweiligen internen Verfahren jedes einzelnen Organs – ermöglichen, einen Vereinbarungsentwurf fertigzustellen. Man will bis zum Jahresende zu einer endgültigen Einigung kommen.
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