EP- Bericht zum „Recht auf Nichterreichbarkeit“

Mit diesem Bericht wird die Kommission aufgefordert, einen Entwurf für eine Richtlinie über ein Recht auf Nichterreichbarkeit vorzulegen. Begründet wird die Initiative damit, dass es momentan keine spezifischen Vorschriften zu dem Recht, sich von für die Arbeit genutzten digitalen Tools abzukoppeln, gibt.

Nichterreichbarkeit wird so definiert, dass außerhalb der Arbeitszeit weder direkt noch indirekt über digitale Tools arbeitsbezogene Tätigkeiten ausgeübt werden oder arbeitsbezogene Kommunikation erfolgt. Das Recht auf Nichterreichbarkeit soll in den Mitgliedstaaten u. a. dadurch umgesetzt werden, dass die „Arbeitgeber die jeweiligen Arbeitszeiten auf objektive, zuverlässige und zugängliche Weise erfassen“. Die Arbeitnehmer sollen jederzeit Zugriff auf die Aufzeichnung der Arbeitszeit haben. Diese Maßnahmen sollen auch über einen Tarifvertrag oder unter den Betriebspartnern geregelt werden können.

Gleichzeitig sollen diese Regelungen des Initiativberichts in die neue Strategie für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz aufgenommen werden.

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