EU-Kommission legt Vorschlag für verbindliche Maßnahmen zur Entgelttransparenz vor

Der Legislativvorschlag konzentriert sich auf Maßnahmen zur Gewährleistung von Lohntransparenz für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie den Zugang zur Justiz.  

Ziel des Vorschlags ist, Arbeitgeber künftig zu mehr Lohntrans­parenz zu verpflichten. Die EU-Kommission schlägt u.a. Maßnahmen zur Lohntrans­parenz vor, darunter Angaben zum Entgelt für Arbeit­su­chende, das Recht auf Informa­tionen über das Einkommen von Arbeit­neh­me­rinnen und Arbeit­nehmern, die gleiche Arbeit verrichten, sowie Bericht­er­stat­tungs­pflichten im Hinblick auf geschlechts­spe­zi­fisches Lohngefälle für große Unternehmen, ab mindestens 250 Beschäf­tigten. Die Vorgaben des Vorschlags gehen deutlich über die in Deutschland geltenden Vorgaben zur Lohntransparenz hinaus.  

Im Rahmen des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens müssen sich zunächst das Europäische Parlament sowie der Rat jeweils auf ihre internen Positionen einigen und diese anschließend gemeinsam im Trilog verhandeln. Der Richtlinienvorschlag sieht eine Umsetzungsfrist von zwei Jahren nach Inkrafttreten vor.