EU-Kommission legt Vorschlag für verbindliche Maßnahmen zur Entgelttransparenz vor
3.23.101.60Der Legislativvorschlag konzentriert sich auf Maßnahmen zur Gewährleistung von Lohntransparenz für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie den Zugang zur Justiz.
Ziel des Vorschlags ist, Arbeitgeber künftig zu mehr Lohntransparenz zu verpflichten. Die EU-Kommission schlägt u.a. Maßnahmen zur Lohntransparenz vor, darunter Angaben zum Entgelt für Arbeitsuchende, das Recht auf Informationen über das Einkommen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die gleiche Arbeit verrichten, sowie Berichterstattungspflichten im Hinblick auf geschlechtsspezifisches Lohngefälle für große Unternehmen, ab mindestens 250 Beschäftigten. Die Vorgaben des Vorschlags gehen deutlich über die in Deutschland geltenden Vorgaben zur Lohntransparenz hinaus.
Im Rahmen des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens müssen sich zunächst das Europäische Parlament sowie der Rat jeweils auf ihre internen Positionen einigen und diese anschließend gemeinsam im Trilog verhandeln. Der Richtlinienvorschlag sieht eine Umsetzungsfrist von zwei Jahren nach Inkrafttreten vor.