Revision der „CSR-Richtlinie“: EU-Kommission legt Vorschlag vor

Zudem sieht der Vorschlag der EU-Kommission vor, die Berichtsinhalte zu erweitern und zu konkretisieren, europäische Berichtsstandards einzuführen und betroffene Unternehmen dazu zu verpflichten, im einheitlichen europäischen Berichtsformat zu veröffentlichen und teilweise zu etikettieren. Demnach sollen alle großen Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern in der Rechtsform AG, KGaA, GmbH oder der OHG/KG, soweit keine natürliche Person haftet, sowie kapitalmarktorientierte Unternehmen grundsätzlich zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet werden. Unternehmen müssen künftig u. a. auch Informationen über ihre Strategie, ihre Ziele, die Rolle von Vorstand/Verwaltungsrat, über wesentliche nachteilige Auswirkungen auf das Unternehmen, über immaterielle Wirtschaftsgüter und über den Prozess, wie das Unternehmen die Informationen für den Nachhaltigkeitsbericht identifiziert hat, aufnehmen. Bis Ende Oktober 2023 will die EU-Kommission zudem branchenspezifische Standards erstellen, die dann auch für KMUs gelten.

Im weiteren politischen Verfahren wird der Entwurf nun in EU-Parlament und Rat beraten. Im Juni möchte die EU-Kommission zudem einen Richtlinienentwurf für die unternehmerischen Sorgfaltspflichten veröffentlichen.

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