EMPL-Bericht zu Mindestlöhne-Richtlinie
18.217.207.112U.a. enthält der Berichtsentwurf Vorschläge zur Erhöhung des Schwellenwerts der Tarifabdeckung, ab dem die Mitgliedstaaten Maßnahmen ergreifen müssen, von im Kommissionsvorschlag vorgesehenen 70 Prozent auf 90 Prozent. Weiterhin sieht der Bericht eine Doppelschwelle (50 Prozent des Durchschnittlohns, 60 Prozent des Medianlohns) zur Festlegung der Höhe des Mindestlohns im jeweiligen Mitgliedstaat vor. Außerdem sprechen sich die Berichterstatter gegen die im Kommissionsvorschlag aufgeführten Ausnahmen zur Abweichung oder Reduktionen von zwingenden Mindestlohnvorschriften aus.
Bis zum 11. Mai 2021 können die Abgeordneten nun noch Änderungsanträge einreichen. Mit einer Verabschiedung des EMPL-Berichts ist nicht vor September dieses Jahres zu rechnen.