Ratsempfehlung zur Europäischen Kindergarantie

Im März 2021 hatte die EU-Kommission die Ratsempfehlung zur Einführung einer europäischen Garantie für Kinder vorgeschlagen, die nun angenommen wurde. Ziel der Europäischen Kindergarantie ist die Bekämpfung des Kreislaufs sozialer Benachteiligung durch den garantierten und kostenlosen Zugang zu zahlreichen Dienstleistungen für Kinder in Not. Dies beinhaltet den Zugang zu frühkindlicher Betreuung, Bildung und Erziehung, schulbasierten Tätigkeiten, mindestens einer gesunden Mahlzeit pro Schultag, Gesundheitsvorsorge, gesunde Nahrung und angemessenem Wohnraum.

Die Mitgliedstaaten müssen der Kommission nun innerhalb von neun Monaten nationale Aktionspläne zur Umsetzung für den Zeitraum bis 2030 vorlegen und alle zwei Jahre über ihren Fortschritt berichten. Zur Koordinierung und Überwachung sollen die Mitgliedstaaten nationale Kindergarantie-Koordinatoren benennen.

Den Text der Ratsempfehlung finden Sie hier.