EP-Berichtsentwurf zu „Demokratie am Arbeitsplatz“

In dem Entwurf des nicht-legislativen Berichts werden u.a. folgende Forderungen genannt:

  • Die Regelungen für Europäische Gesellschaften und Europäische Genossenschaften sowie das Paket zum Gesellschaftsrecht sollen verschärft werden. Es soll außerdem die Richtlinie 2001/86/EG geändert werden, um Mindestvorschriften für die Arbeitnehmervertretung in Aufsichtsräten einzuführen.
  • Bis 2030 sollen mindestens 80 Prozent der EU-Unternehmen Vereinbarungen zur nachhaltige Unternehmensführung annehmen, die u.a. mit den Arbeitnehmern abgestimmt Pläne zur Stärkung der ökologischen, sozialen und wirtschaftlichen Entwicklung beinhalten.
  • Die Kommission soll aufgefordert werden, Richtlinie über verbindliche menschenrechtliche Sorgfaltspflichten und verantwortungsbewusstes unternehmerisches Handeln vorzulegen, die u.a. Arbeitnehmerrechte (z.B. das Recht auf Koalitionsfreiheit und die Tarifautonomie, Gesundheit und Sicherheit, sozialen Schutz und Arbeitsbedingungen) abdeckt sowie auch die Einführung einer verpflichtenden Sorgfaltsprüfung, die die Aktivitäten der Unternehmen und ihre Geschäftsbeziehungen, einschließlich der Liefer- und Untervergabeketten, einführt.
  • Eine rechtzeitige und detaillierte Unterrichtung und Anhörung von Arbeitnehmervertretern vor der Einführung neuer digitaler Technologien am Arbeitsplatz soll vorgeschrieben werden.
  • Eine neue europäische Rahmenrichtlinie zur Unterrichtung, Anhörung und Beteiligung der Arbeitnehmer soll geschaffen werden, die sich an die verschiedenen europäischen Gesellschaftsformen richtet, um Mindestnormen u. a. zur Vorwegnahme von Veränderungen und Umstrukturierungen insbesondere auf Unternehmensebene festzulegen.
  • Neue Mindestschwellenwerte sollen bei der Vertretung auf Aufsichtsratsebene eingeführt werden. Arbeitnehmervertreter sollen bestimmten Anteil an Sitzen in den Aufsichtsgremien erhalten (2 bis 3 Sitze in kleinen Unternehmen mit 50 bis 250 Mitarbeitern, ein Drittel aller Sitze in Unternehmen mit 250 bis 1.000 Mitarbeitern und die Hälfte aller Sitze in großen Unternehmen mit über 1.000 Mitarbeitern).

Bis zum 12. Juli 2021 haben die EU-Abgeordneten die Möglichkeit zu diesem Berichtsentwurf Änderungsanträge einzubringen.

Mit dem Initiativbericht fordert das Europäische Parlament die Europäische Kommission auf, einen Legislativvorschlag zu einem bestimmten Thema zu unterbreiten. Er zählt nicht zu den formellen Beschlussfassungsverfahren der Europäischen Union, kann aber als eine Vorstufe zur Einleitung von Gesetzgebungsverfahren gesehen werden.

Den Text des Berichtsentwurfs finden Sie hier.